Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Noma Logistics GmbH
Schweizer Allee 6
44287 Dortmund
Tel: 0231/99764202
E-Mail: info@noma-logistics.de
Web:www.noma-logistics.de
Vertreten durch die Geschäftsführer: Branimir Sarac, Michael Puljic
Stand: November 2025
Diese Fassung ersetzt alle vorherigen Versionen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Noma Logistics GmbH im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistungen.
Die Noma Logistics GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Die Noma Logistics GmbH ist berechtigt, vom Kunden jederzeit einen geeigneten Nachweis seiner Unternehmereigenschaft zu verlangen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Noma Logistics GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße widerspruchslose Annahme oder Ausführung von Leistungen stellt keine Zustimmung dar.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die ADSp 2017 sind unter www.dslv.org/de/adsp abrufbar und können außerdem hier als PDF heruntergeladen werden. (englische Version der ADSp) Die ADSp werden auf Wunsch in Textform übermittelt.
Soweit diese AGB von einzelnen Bestimmungen der ADSp 2017 abweichen, gehen die Bestimmungen dieser AGB vor.
2. Leistungsumfang
Die Noma Logistics GmbH erbringt Speditions- und Logistikdienstleistungen, insbesondere:
– Organisation von See-, Bahn- und Lufttransporten im internationalen Güterverkehr
– Zollabwicklung und Unterstützung bei Zollformalitäten (rein organisatorisch; keine rechtliche oder steuerliche Beratung; Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben verbleibt beim Kunden)
– Lagerung und Zwischenlagerung von Gütern nach Maßgabe der ADSp 2017
– Verpackung, Umpacken und Kennzeichnung
– Retourenabwicklung
Die Noma Logistics GmbH handelt grundsätzlich als Spediteur im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Ein Tätigwerden als Frachtführer erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die Incoterms® 2020 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Verpflichtungen der Noma Logistics GmbH ergeben sich ausschließlich aus dem konkret erteilten Auftrag. Der Kunde trägt die Risiken und Kosten entsprechend den vereinbarten Lieferklauseln.
3. Vertragsschluss und Pflichten des Kunden
Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots oder durch tatsächliche Leistungserbringung auf Grundlage dieser AGB zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Transportkapazitäten sowie etwaiger Zuschläge der Carrier (z. B. BAF, CAF, PSS, ETS, War Risk).
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu den zu transportierenden Gütern zu machen – insbesondere zu Gewicht, Maßen, Beschaffenheit, Wert, Zolltarifnummern sowie Gefahrgutkennzeichnungen. Der Kunde stellt die Noma Logistics GmbH von sämtlichen Nachteilen, Schäden und Kosten frei, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben resultieren.
Gefahrgut, verderbliche Güter, lebende Tiere, besonders wertvolle Güter oder sonstige sensible Sendungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente befördert werden. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die aus einer unrichtigen oder unvollständigen Deklaration solcher Güter entstehen.
Der Kunde ist für eine den verkehrsüblichen Anforderungen entsprechende Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Güter verantwortlich. Die Noma Logistics GmbH ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder dem Kunden die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, alle für Aus- und Einfuhr erforderlichen Dokumente, Genehmigungen und Informationen (z. B. Handelsrechnungen, Packlisten, Ursprungszeugnisse, Zolltarifnummern, Ausfuhrgenehmigungen, Konformitätsnachweise) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Die Noma Logistics GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben zu prüfen; eine inhaltliche oder rechtliche Prüfungspflicht besteht nicht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in EUR, sofern nicht anders angegeben. Angebote sind freibleibend und im Regelfall 7 Tage gültig. Sie stehen jedoch stets unter dem Vorbehalt kurzfristiger Änderungen durch Carrier oder Zuschläge (z. B. BAF, CAF, PSS, ETS, War Risk) sowie der endgültigen Bestätigung durch den jeweiligen Carrier, insbesondere Reedereien, Airlines oder Bahnoperatoren.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Unberechtigte Abzüge oder eigenmächtige Kürzungen werden nachbelastet. Neukunden leisten grundsätzlich Vorkasse. Die Noma Logistics GmbH behält sich das Recht vor, bei negativer Bonitätsprüfung oder Zahlungsverzug Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistungen (z. B. Bankbürgschaft, Kaution) zu verlangen.
Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich Einwendungen erhebt.
Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie pauschale Mahnkosten von bis zu 7 EUR pro Mahnung berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass geringere Kosten entstanden sind. Weitergehende Verzugsschäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Noma Logistics GmbH hat ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den ihr übergebenen Gütern gemäß §§ 440 ff. HGB, das auch Forderungen aus früheren oder sonstigen laufenden Geschäftsverbindungen mit dem Kunden sichert.
5. Zoll und Abgaben
Die Noma Logistics GmbH erbringt Leistungen im Zusammenhang mit Zollabwicklungen als vom Kunden bevollmächtigter Vertreter im Sinne des jeweils geltenden Zollrechts, insbesondere des Unionszollkodex (UZK).
Die Zollabwicklung erfolgt grundsätzlich im Wege der direkten Vertretung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei direkter Vertretung handelt die Noma Logistics GmbH im Namen und für Rechnung des Kunden. Eine indirekte Vertretung, bei der die Noma Logistics GmbH im eigenen Namen für Rechnung des Kunden handelt, erfolgt ausschließlich aufgrund einer entsprechenden gesonderten Bevollmächtigung oder ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Kunde bleibt für die Ein- bzw. Ausfuhr seiner Waren sowie für deren ordnungsgemäße zoll- und steuerrechtliche Behandlung verantwortlich. Soweit die Noma Logistics GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften, der gewählten Vertretungsform oder aufgrund der Nutzung eigener zollrechtlicher Bewilligungen, Sicherheiten oder Zahlungsaufschubkonten gegenüber den Zollbehörden selbst als Zollschuldner, Gesamtschuldner oder anderweitig Haftender in Anspruch genommen werden kann, bleibt der Kunde im Innenverhältnis verpflichtet, sämtliche auf seine Waren und Ein- bzw. Ausfuhren entfallenden Abgaben, Steuern, Zölle und sonstigen Kosten vollständig zu tragen und der Noma Logistics GmbH zu erstatten.
Die Noma Logistics GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Zollabwicklung eigene zollrechtliche Bewilligungen und Zahlungsaufschubkonten oder entsprechende Bewilligungen und Zahlungsaufschubkonten von eingesetzten Zollagenten oder sonstigen Dritten zu verwenden. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsaufschubkontos oder einer bestimmten Bewilligung besteht nicht.
Die Noma Logistics GmbH ist insbesondere berechtigt, die Nutzung eines eigenen Zahlungsaufschubkontos abzulehnen oder für einzelne Sendungen auszusetzen, wenn der verfügbare Referenzbetrag nicht ausreicht, behördliche oder bewilligungsrechtliche Voraussetzungen entgegenstehen oder nach Einschätzung der Noma Logistics GmbH ein erhöhtes Zahlungs- oder Ausfallrisiko besteht.
Sämtliche über ein Zahlungsaufschubkonto für Rechnung des Kunden aufgeschobenen, verauslagten oder gegenüber den Zollbehörden geschuldeten Beträge trägt der Kunde und hat diese der Noma Logistics GmbH vollständig und fristgerecht zu erstatten. Die Noma Logistics GmbH kann die Nutzung eines Zahlungsaufschubkontos insbesondere von einer Vorauszahlung, ausreichenden Bonität oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Noma Logistics GmbH sämtliche für die Zollabwicklung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Warenbeschreibung, Zolltarifnummern, Warenwert, Ursprungsland, Präferenzangaben, Genehmigungen, Lizenzen, Konformitätsnachweise sowie Handelsrechnungen und Packlisten.
Der Kunde ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Bereitstellung der von ihm zur Verfügung gestellten Angaben, Unterlagen und Informationen verantwortlich. Eine eigenständige rechtliche, steuerliche oder zolltarifliche Prüfung oder Beratung durch die Noma Logistics GmbH wird nicht geschuldet, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzlich zwingende Prüfungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit seinen Ein- oder Ausfuhren anfallenden Abgaben, Steuern, Zölle, Gebühren und sonstigen behördlichen Forderungen, unabhängig davon, ob diese unmittelbar gegenüber dem Kunden, der Noma Logistics GmbH oder einem von ihr eingesetzten Dritten festgesetzt oder geltend gemacht werden.
Soweit die Noma Logistics GmbH oder ein von ihr eingesetzter Dritter wegen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben oder Unterlagen des Kunden oder wegen sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Noma Logistics GmbH von den hieraus entstehenden Forderungen, Kosten und Aufwendungen frei und ersetzt ihr daraus entstehende Schäden. Dies gilt insbesondere für nachträglich festgesetzte Zölle, Steuern, Nebenleistungen sowie angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellungs- und Ersatzpflicht besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme auf einer von der Noma Logistics GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
Die Noma Logistics GmbH ist berechtigt, zur Durchführung der Zollabwicklung Dritte als Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere Speditionen, Zollagenten, Frachtführer oder sonstige Dienstleister, einzusetzen und diesen im erforderlichen Umfang Untervollmachten zu erteilen.
Alle im Zusammenhang mit der Zollabwicklung anfallenden Abgaben, Steuern, Zölle, Gebühren, Auslagen und sonstigen Kosten trägt der Kunde. Die Noma Logistics GmbH ist berechtigt, diese Beträge dem Kunden weiterzubelasten sowie vor Durchführung der Zollabwicklung oder vor Nutzung eigener Zahlungsaufschubkonten Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistungen, beispielsweise in Form einer Kaution oder Bankbürgschaft, zu verlangen.
Die Noma Logistics GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden exportkontroll-, sanktions- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Aufträge, deren Durchführung gegen solche Vorschriften verstößt oder bei denen entsprechende rechtliche Risiken bestehen, können abgelehnt, ausgesetzt oder abgebrochen werden. Etwaige hieraus entstehende Kosten, Verzögerungen oder Schäden trägt der Kunde, soweit diese nicht von der Noma Logistics GmbH zu vertreten sind.
6. Haftung und Versicherung
Es gelten die Haftungsregelungen der ADSp 2017 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese enthalten Haftungsbeschränkungen, die – soweit rechtlich zulässig – Vorrang vor den gesetzlichen Vorschriften haben. Im Übrigen richtet sich die Haftung der Noma Logistics GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung ist nach Maßgabe der ADSp 2017 insbesondere betragsmäßig beschränkt. Ohne gesondert abgeschlossene Transportversicherung ist die Haftung daher stark begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Transit- und Lieferzeiten, Fahrpläne und Flugpläne sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Fixgeschäfte im Sinne des § 376 HGB werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von höherer Gewalt, Naturereignissen, Streiks, Carrier-Disruption oder behördlichen Maßnahmen wird keine Haftung übernommen.
Eine Transportversicherung wird ausschließlich auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden abgeschlossen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang eine Transportversicherung abgeschlossen wird. Ohne separate Vereinbarung gilt ausschließlich die gesetzliche bzw. ADSp-Haftung. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Kunde.
Für internationale Transporte gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Übereinkommen, insbesondere das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Montrealer Übereinkommen für Lufttransporte sowie die Haager Regeln für Seefracht. Soweit diese zwingende Vorschriften enthalten, haben sie Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB und der ADSp 2017. Eine Haftung über die dort vorgesehenen Höchstbeträge hinaus wird nur auf Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung übernommen.
7. Besondere Bestimmungen
Kosten für Demurrage, Detention, Standgeld oder Lagerung gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten durch Carrier, Behörden oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit sie nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Noma Logistics GmbH zurückzuführen sind.
Die Noma Logistics GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten jederzeit Unterauftragnehmer, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte einzusetzen.
Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, Fax oder digitale Plattformen (z. B. Webportale, Messaging-Dienste), gilt als Schriftform im Sinne des § 126b BGB, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar ist. Im Streitfall obliegt der Nachweis des Zugangs dem Absender, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Noma Logistics GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit dies zur Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung von Verträgen erforderlich ist.
Der Kunde wird darüber informiert, dass seine Daten zur Auftragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und – soweit für die Leistungserbringung notwendig – an Subunternehmer oder sonstige Dritte (z. B. Carrier, Zollbehörden, Lagerhalter) weitergegeben werden können. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. bei Transporten aus Asien) und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.noma-logistics.de/datenschutzerklarung zu entnehmen. Dort sind auch die Rechte der betroffenen Personen gemäß Art. 13 ff. DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch u. a.) beschrieben.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Weitergabe zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, soweit rechtlich zulässig. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum ausschließlichen Gerichtsstand bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht vorhanden ist, verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die deutsche Fassung dieser AGB ist rechtlich verbindlich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Orientierung.